Technische Informationen

Allgemeine Richtlinien für die fachgerechte Herstellung von Industrieböden.
Technische Vorbestimmungen und Grundlagen bei einer Auftragserteilung

  1. Bauseitige Voraussetzungen
    1. Durch den AG ist eine befahrbare Zufahrt bis unmittelbar an den Einbauort für die Materiallieferung, Betonmischer und ggf. Betonpumpen herzustellen.
    2. Unmittelbar am Einbauort sind durch den AG Misch,- und Lagerplätze in ausreichender Größe , kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
    3. Sämtliche erforderlichen Vorarbeiten, inklusive Lage,- und höhengerechter Einbau, sowie deren Schutz, von Randabschalungen, Kanälen, Schächten, Abläufen etc. sind Bauseitige Vorleistungen die von der Gewährleistung ausgeschlossen sind.
    4. Baustrom (220 Volt > 32 Amp) und Bauwasser, inkl. der erforderlichen Anschlüsse müssen Bauseitig kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Für das Ablassen der Schneidschlämme muss ebenfalls kostenfrei eine Möglichkeit geschaffen werden.
    5. Absturzsicherungen,Absperrungen,Schutzgerüste und sonstige durch die Berufsgenossenschaft geforderten Maßnahmen sind Bauseitige Leistungen.
    6. Für die Ausführung von Arbeiten in Baugruben, auf Geschossdecken oder anderen schwer zugänglichen Bereichen sind für den Transport von Material,Geräten und Maschinen durch den AG kostenfrei Hebegeräte zur Verfügung zu stellen.
    7. Behördliche Genehmigungen, wie zb eine Nachtarbeitsgenehmigung, sind vom AG einzuholen. Sollten unsere Arbeiten durch das Fehlen einer Genehmigung zum Erliegen kommen, gehen sämtliche daraus resultierenden Folgekosten auf den AG über.
    8. Bei Betonlieferung durch BreConTec ist Bauseits ein Platz zum Auswaschen der Betonfahrzeuge sowie der Betonpumpe zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende Betonreste bzw. Auswaschungen sind Bauseits kostenfrei zu entsorgen.
    9. Das Sichern, Aufnehmen und Entsorgen der Verdunstungsschutzfolie sowie die Sicherstellung der fachgerechten Lage nach dem Abreisen der Kolonne, ist eine Bauseitige Leistung.
    10. Schutz von empfindlichen Oberflächen,Einbauteilen oder Maschinen sind durch Klebefolien oder ähnlichen Maßnahmen Bauseitige Leistungen.
    11. Der Einbau des Betonbodens muss in einer wetterdicht geschlossenen Halle erfolgen. Es sind Bauseitig alle Öffnungen zu schließen die Zugluft hervorrufen können. Tore und Türen müssen zu schließen oder Öffnen sein.
    12. Bei der Ausführung des Bodens im Freien liegt das Witterungsrisiko beim Auftraggeber.
    13. Bei hohen und tiefen Temperaturen sind die in der DIN EN 1045/2 enthaltenen Maßnahmen ein zuhalten. Dies betrifft in der Regel die Betonzusammensetzung, Frischbetontemperaturen und Nachbehandlungen. Diese Maßnahmen sind "besondere Leistungen" und nicht in den Einheitspreisen enthalten.
    14. Direkte Sonneneinstrahlung, Zugluft und hohe Temperaturen begünstigen die Entstehung von Oberflächenrissen. Sehr feine Risse entstehen häufig auch an der Oberfläche hochwertiger Verschleißschichten. Weil derartige Risse, auf Grund der Hydration des Zementes unvermeidbar sind, stellen diese keinen Mangel im sinne der VOB dar.
  2. Untergrund und Tragschicht
    1. Die Bemessung und Überprüfung des Untergrundes der Tragschicht sind Bauseitige Leistungen. Die Ergebnisslisten sind vor dem Betonieren des Bodens dem Bodenhersteller zu übergeben.
    2. Der Untergrund muss mindestens eine Protordichte von 98% aufweisen. Die Oberfläche der Tragschicht muss geschlossen und eben sein und darf Unebenheiten von höchstens +/- 2cm aufweisen. Ein EV² Wert von mindestens 100MN/m² wird empfohlen.
    3. Sollte der Betonboden später mit Gefälle ausgeführt werden müssen, so ist das Gefälle bereits in der Tragschicht herzustellen.
    4. Bei Betoneinbau ohne Betonpumpe, muss Bauseits eine für Betonmischfahrzeuge befahrbare und tragfähige Tragschicht bzw. Zufahrtsmöglichkeit hergestellt werden.Bei Einbau von mehreren Abschnitten muss die Tragschicht täglich Bauseitig nachgearbeitet werden.
  3. In den Einheitspreisen nicht enthaltene Kosten
    1. Zuschläge für Samstagsarbeit,Überstunden,Nachtarbeit (ab 22 Uhr) und saisonbedingte Zulagen ausgenommen Glättarbeiten, sind nicht in den Einheitspreisen enthalten und müssen gesondert vergütet werden.
    2. Bei witterungsbedingten Unterbrechungen oder Abbruch der Arbeiten, werden die entstandenen Kosten nachgewiesen und werden sind vom AG zu erstatten.
    3. Bei Absage von geplanten Betoniereinsätzen bis 10 Uhr am Vortag entstehen keine zusätzlichen Kosten. Fehlanfahrten und Kosten für Arbeitsausfall sind pro Kolonne inkl. Fahrzeug mit 2250,- € zu vergüten.
    4. Bei der Kalkulation unseres Angebotes ist zu berücksichtigen, dass die Arbeiten innerhalb einer Baustelleneinrichtung bzw. An,- und Abfahrt unserer Kolonne ausgeführt werden. eventuelle mehr An,- Abfahrten müssen gesondert vergütet werden.
    5. Bei Bauseitger Pumpengestellung erfolgt der Betoneinbau ab Ende Pumpenschlauch. Eventuelle erforderliche Rohrverlegung sind Bauseitige Leistungen oder bedürfen einer Absprache mit dem AN.
    6. Das Anarbeiten an Bauseits errichteten Kanten,Schächten,Winkeln etc. wird mit 4,50 €/lfm laut Aufmaß in Rechnung gestellt.
    7. Bei Bauseitiger Lieferung des Betons liegt die Prüfungspflicht des Planums beim AG, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eventuelle Mehrstärke wird an Hand von Lieferscheinen nachgewiesen und ist mit dem Angebotspreis von 1,- €/qm als Zulage zu vergüten.
  4. Hinweise und Besonderheiten
    1. Das Entstehen feiner Oberflächenrissen bei der Hydratation von Zement ist nicht zu vermeiden und gilt somit nicht als Mangel.
    2. Randbereiche und Ecken müssen von Hand geglättet werden, das Erscheinungsbild weicht somit von der maschinell geglätteten Oberfläche ab und gilt nicht als Mangel.
    3. Bei der Erhärtung von Beton und Estrich werden Nebenprodukte wie Kalk frei, die sich an der Oberfläche anlagern und dadurch Farb- und Strukturunterschiede hervorrufen. Somit sind bei Beton,- und Industriefußböden keine optisch einheitlichen Oberflächen herstellbar.
    4. Wird durch BreConTec GmbH eine Statik erstellt, beruht diese auf Angaben des AG. Sollten hier fehlerhafte Angaben gemacht werden so trägt der AG die Folgekosten bzw. ist der AG für Folgekosten,- und Schäden haftbar zu machen.
    5. Unsere erstellten Statiken sind auf eine Rissweite von max. >0,3 mm bemessen. Bei Bauseits erstellten Statiken liegt die Aufgabe der Rissbreitenbeschränkung stets beim Planer des AG.
    6. Die Kanten von geschnittenen Schein,- und Arbeitsfugen mit und ohne Verguss unterliegen der Bauseitigen Kontrolle als Wartungsfugen.Abplatzungen durch Nutzung stellen keinen Mangel dar. Eine Überwachung der Fugen, mit eventueller Ausbesserung /Sanierung kann auf Anfrage angeboten werden. Hierzu entstehen zusätzliche Kosten.
    7. Stahlfaserbetonböden können keine Horizontalkräfte aufnehmen, dürfen also niemals mit den Fundamenten oder Stützen verbunden werden. Auch bei konventionell bewehrten Bodenplatten ist bei Einspannungen mit Rissen zu rechnen.
    8. Bei Stahlfaserbetonböden können trotz fachgerechtem Einbau des Betons, einzelne Stahlfaser an der Oberfläche sichtbar werden. Dies ist technisch bedingt und kein Ausführungsmangel.
    9. Hartstoffschichten, frisch in frisch, werden nur ab mindestens + 5° ausgeführt. Hier ist zu beachten das es zu Hohlstellen kommen kann, die ist nicht zu vermeiden und gilt solange nicht als Mangel wie die Nutzung der Sohle nicht beeinträchtigt ist.
    10. Bei der Erstellung von Betonfußböden mit Gefälle <1,5% muss mit Pfützenbildung an der Oberfläche gerechnet werden. Gefälle für ablaufendes Wasser sollte mindestens 2% haben.
    11. Die Erstellung der Oberflächenebenheit erfolgt nach der DIN 18202 , Zeile 3. Erhöhte Ebenheiten erfordern Mehraufwand und dementsprechend eine zusätzliche höhere Vergütung des Einheitspreises.
    12. Bei bauseitiger Betonlieferung empfehlen wir einen schwindarmen Beton mit ca.32-340kg/cbm Portlandzement ohne Füller, einen Mehlkorngehalt unter 400 kg/cbm und w/z - Wert <0,55. Die Zementsorte ist den Witterungsbedingungen anzupassen. Ferner lehnen wir jeglichen Einsatz von PCE Fließmittel ab, hier kann es erfahrungsgemäß zu Abplatzungen der Hartstoffschichten kommen.

Unsere Allgemeinen Richtlinien sind fester Bestandteil der Auftragsausführung und zwingend zu beachten.